
Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.10.2022 (ABl. NRW. 10/22):
Grundsätzliche Regelung
Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.
Alles Wichtige zu dem Thema finden Sie auf der Seite des Ministeriums (siehe unten stehender Link).